AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Dienstleistungen, Sachlieferungen und Angebote von Satz und Service, Stuttgart, nachstehend Satz und Service genannt. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen Satz und Service und Kunden sowie anderen Geschäftspartnern und sind ein integrierender Bestandteil der Vertragsbeziehung.
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im Falle der Leistungserbringung – nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Alle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Satz und Service, zwecks Ausführung des Auftrags, sind schriftlich niederzulegen.
1.4 Abweichende oder ergänzende Vertragsbestimmungen sowie die Änderung bestehender Verträge bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung durch Satz und Service.
1.5 Satz und Service behält sich vor, die AGB jederzeit stillschweigend zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten ausschliesslich für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen AGB abgeschlossen werden.

2. Angebot, Leistungsumfang
2.1 Alle Angebote von Satz und Service sind grundsätzlich freibleibend, soweit im Angebot nicht anders bestimmt. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Auftrags zustande. Der Leistungsumfang orientiert sich ausschliesslich am Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
2.2 Satz und Service behält sich zwingende, organisatorische oder technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vor.
2.3 Alle von Satz und Service definierten Termine sind grundsätzlich Richtwerte. Fristen, die bei Angebotserstellung Gültigkeit hatten, können bei Auftragsvergabe wesentlich abweichen. Der Kunde wird über diese Abweichungen informiert.
2.4 Fest zugesicherte Liefertermine können nur eingehalten werden, wenn der kundenseitige Projektanteil termingerecht erbracht worden ist. Termine verlängern sich angemessen, wenn Grundlagen, die für die Ausführung benötigt werden, nicht termingerecht zur Verfügung stehen bzw. im Laufe der Auftragsabwicklung geändert werden.
2.5 Support im Zusammenhang mit Internetapplikationen wird nur während der regulären Geschäftszeiten. Durch Abschluss eines geeigneten Supportvertrags kann weitergehenden, individuellen Kundenwünschen Rechnung getragen werden.

3. Preise, Mehrpreise, Minderpreise, Abrechnung
3.1 Festpreisangebote werden ausdrücklich als solche deklariert und basieren auf vollständigen, konkreten Grundlagen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Angebote auf der Basis ungenauer Vorgaben und einem Arbeitsumfang, der nicht eindeutig quantifizierbar ist, haben unverbindlichen Richtpreis-Charakter.
3.2 Ohne anders lautende Vereinbarung gilt für Angeboten eine Preisbindung von 30 Tagen.
3.3 Preisaufschläge Dritter wie z.B. von Druckereien, die Bestandteil des Angebots sind, führen auch bei laufenden Aufträgen zu entsprechenden Preisanpassungen.
3.4 Vom Kunden nach Ausführungsbeginn gewünschte Minderleistungen führen ohne ausdrückliches, schriftliches Einverständnis von Satz und Service nicht zu einer Preisreduktion.
3.5 Satz und Service ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerungen zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
3.6 Satz und Service behält sich vor, Mehrkosten für Nacht- und Wochenendarbeit, die durch eine verspätete Auftragserteilung bei unverändertem Endtermin verursacht werden, nach Aufwand und branchenüblichen Ansätzen abzurechnen.
3.7 Mehraufwand aufgrund ungenügender Qualität des Ausgangsmaterials, wie z.B. unvollständige oder mangelhafte Texte, schlechtes Bildmaterial usw., oder als Folge von Autorenkorrekturen, wird  zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.8 Expresszuschläge von Unterlieferanten werden bei dringlichen Aufträgen ohne Rücksprache mit dem Kunden weiterverrechnet.
3.9 Aufträge, die sich ohne Verschulden von Satz und Service in ihrer Fertigstellung verzögern, berechtigen Satz und Service zur Berechnung von bisher erbrachten Leistungen, auch wenn dies im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht vorgesehen ist.
3.10 Aufgrund der Komplexität, des Arbeitssplittings und der verschiedenen Einflussgrössen erfasst Satz und Service bei allen Aufträgen nur die aufgelaufenen Arbeitsstunden, ohne detaillierte Protokollierung einzelner Arbeitsschritte. Wird gegen Aufpreis eine exakte Aufschlüsselung aller Arbeiten und Kostenfaktoren verlangt, ist dies vor Auftragsvergabe zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren.
3.11 Besprechungen, Telefonate und Supportleistungen jeglicher Art werden zu den üblichen Stundenansätzen abgerechnet.

4. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
4.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung gilt für alle Rechnungen die Zahlungsfrist von 7 Tagen rein netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt, ohne Abzug von Skonto.
4.2 Satz und Service behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Auftragsausführung ohne Rücksprache mit dem Kunden und ohne Verzugsfolgen für Satz und Service gestoppt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Kosten werden ohne Verzug fällig.
4.3 Abnahmeverzug, z.B. von Drucksachen, hat keinen Einfluss auf die Abrechnung und führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen.
4.4 Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von Satz und Service. 

5. Gestaltungsvorschläge, Entwürfe
5.1 Gestaltungsvorschläge, Skizzen, Entwürfe und das Erstellen von Fotos für die Grundgestaltung werden ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung zu branchenüblichen Ansätzen nach Aufwand in Rechnung gestellt, auch wenn es zu keiner definitiven Auftragserteilung kommt.
 
6.  Urheberrecht, Geistiges Eigentum – Allgemein
6.1 Satz und Service geht grundsätzlich davon aus, dass das Urheberrecht für das vom Kunden gelieferte Erstellungs- und Ausgangsmaterial und allfällige Namensrechte im Besitz des Kunden sind und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde Satz und Service für allfällige Ansprüche Dritter schadlos zu halten. Dies gilt für alle Bereiche unserer Agenturtätigkeit.
6.2 Satz und Service beansprucht für alle Kreationen, soweit der Gesetzgeber dies zulässt, das Urheberrecht, unabhängig davon, ob eine definitive Auftragserteilung erfolgt oder ob es sich um Gestaltungsvorschläge handelt. Mit der Bezahlung des Auftrages erfolgt keine automatische Übertragung des Urheberrechts. Das Urheberrecht beinhaltet das Nutzungs- und Veränderungsrecht.
6.3 Von Satz und Service erstellte Originale, Originaldaten, Skizzen, Zwischenstadien, Dateien grafischer Programme und Datenträger sind Eigentum von Satz und Service. Die Wahl der Mittel, die für die Ausführung eines Auftrags erforderlich sind, ist grundsätzlich frei. Der Kunde ist Eigentümer des Endprodukts, z.B. des Prospekts oder der Website.

7. Urheberrecht – Druckvorstufe, Grafik
7.1 Von Satz und Service erstellte Arbeiten, Texte, Grafiken, Illustrationen, grafische Elemente oder schematische Darstellungen sind ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung Eigentum von Satz und Service und gelten als nicht exklusiv. Ist ein Kunde an der exklusiven Übernahme einer bestimmten Illustration, inkl. aller Urheberrechte interessiert, ist Satz und Service auf Wunsch bereit, ein entsprechendes Angebot abzugeben.
7.2 Werden von Satz und Service erstellte grafische Darstellungen und Illustrationen zur Nutzung kostenlos an Dritte weitergegeben, muss bei der Veröffentlichung zwingend der Vermerk «© Satz und Service, Filderstadt» angebracht werden.
7.3 Der Weiterverkauf von Satz und Service-Reinzeichnungen ist ohne unsere Einwilligung generell untersagt.
7.4 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung treten Freelancer, sämtliche Urheberrechte für alle Arbeiten, die von Satz und Service in Auftrag gegeben werden, inkl. aller Teilrechte sowie urheberrechtlichen Verwendungsbefugnisse, die ihnen zustehen, an Satz und Service ab, soweit dies gesetzlich möglich ist (Deutsches Urheberrechtsgesetz, UrhG §§ 1 –143). Satz und Service steht auch das Recht zu, die entsprechenden Arbeiten und Werke, nach ihrem Ermessen zu ändern, sowie zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist (Deutsches Urheberrechtsgesetz, UrhG §§ 1 –143).

8. Urheberrecht, Bildrechte – Fotografie, Bildbearbeitung
8.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung treten Models, sämtliche Urheberrechte für alle Fotos, inkl. aller Teilrechte sowie urheberrechtlichen Verwendungsbefugnisse, die ihnen zustehen, an Satz und Service ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist (Deutsches Urheberrechtsgesetz, UrhG §§ 1 –143). Satz und Service steht auch das Recht zu, die entsprechenden Fotos und Werke, nach ihrem Ermessen zu ändern, sowie zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, soweit dies gesetzlich möglich ist (Deutsches Urheberrechtsgesetz, UrhG §§ 1 –143). 8.2 Ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung behält sich Satz und Service vor, für Kunden erstellte Design-, Lifestyle- und Stimmungsbilder sowie Bilder mit Symbolcharakter – z.B. aus den Bereichen Food, Technik, Architektur, Natur – die keinen unmittelbaren Firmenbezug haben, universell zu nutzen. Davon ausgenommen sind Aufträge konkurrierender Firmen.
8.3 Bilder aus unserer Bilderbank werden gegen eine eingeschränkte Nutzungsgebühr für einmalige Projekte wie Präsentationen, Publikationen oder Websites freigegeben, und zwar für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Die Nutzung ist ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung weder exklusiv, noch auf andere Anwendungen übertragbar.
8.4 Die Lizenzgebühr für Bilder aus unserer Bilderbank ist formatabhängig. Ein Vergrössern der Bilddaten, z.B. von A5 auf A4, ist unzulässig und führt zu einer entsprechenden Nachforderung.
8.5 Von Satz und Service erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden.
8.6 Von Satz und Service erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder modifiziert noch verfälscht werden.
8.7 Bei Veröffentlichungen in Printmedien ist der Urhebervermerk «© Satz und Service, Stuttgart, » anzubringen.

9. Urheberrecht, Lizenzierung von Webdesign und Webapplikationen
9.1 Alle von Satz und Service programmierten CSS-, CMS-, PHP/MySQL-Applikationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vervielfältigt, veräussert noch verändert werden. Das Urheberrecht kann weder übertragen noch erworben werden.
9.2 Von Satz und Service erstellte Websites dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben werden. Durch Austausch der Inhalte entstünde eine eigenständige, funktionstüchtige Website. Ein Verstoss gegen diese Klausel führt zu einer Schadenersatzforderung in Höhe von 50% der ursprünglichen Erstellungskosten.
9.3 Ein Kunde erwirbt je nach Angebot ein befristetes oder unbefristetes Nutzungsrecht der entsprechenden Anwendungen, ist jedoch nicht Eigentümer des Systems. Als Lizenznehmer ist er damit einverstanden, jede Änderung an der Software durch uns erledigen zu lassen. Ansonsten erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
9.4 Jeder Versuch, die Programmierung zu verändern und jede Änderung am Code von Sites und Applikationen, führt zum sofortigen Verlust des Nutzungsrechts. Führt ein Missbrauch zu finanziellen Ausfällen, sind Schadenersatzforderungen die Folge.
9.5 Eine von Satz und Service erstellte Anwendung darf weder kopiert noch transferiert werden. Der Kunde ist frei in der Wahl des Hosters. Steht ein Hosterwechsel an, stellt Satz und Service die Anwendung für andere Hoster bereit.
9.6 Das Copyright von Satz und Service darf weder verändert noch entfernt werden. Dies gilt auch für Websites, die später durch eine andere Webdesignagentur gewartet werden.

10. Urheberrecht bei Kursen oder Schulungen
10.1 Übungsbeispiele, Kursunterlagen und Übungsdateien sind Eigentum von Satz und Service und dürfen nur für den Eigengebrauch verwendet werden. Jede Weitergabe oder Vervielfältigung ist untersagt.
10.2 Von Kursteilnehmern eingebrachte Firmendaten dürfen von anderen Kursteilnehmern weder kopiert noch mit nach Hause genommen werden.
 
11. Branchenübliche Toleranzen, Druckschwankungen
11.1 Bedingt durch Material- und Fertigungstoleranzen sind Abweichungen gegenüber Vorlagen, ausgehändigten Referenzmustern oder Erstaufträgen möglich. Dazu zählen Farbtoleranzen, minimale Lageänderungen oder die Schnittgenauigkeit. Für branchenübliche Toleranzen kann keine Haftung übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachbesserung.
11.2 Mehr- und Minderlieferungen, besonders bei Druckaufträgen, lassen sich nicht vermeiden. Abweichungen von bis zu 10% sind zulässig. Es wird die tatsächliche Auflage fakturiert.
 
12. Prüfungspflicht, Druckfreigabe
12.1 Der Auftraggeber ist angehalten, vor der Freigabe der Auftrags-Endfertigung Kontroll- und Prüfdokumente wie Prints, PDFs und Proofs auf Fehler zu überprüfen und die Druckfreigabe und notwendigen Korrekturen termingerecht an Satz und Service zu senden. Satz und Service haftet nicht für Fehler, die übersehen werden.
12.2 Wird auf die Sichtung der druckbereiten Daten verzichtet oder leitet der Kunde die entsprechenden Daten direkt an einen Weiterverarbeiter weiter, so ist er für deren Fehlerfreiheit verantwortlich. Satz und Service haftet in diesem Fall lediglich für den Aufwand bis zur Lieferung der Daten und nicht für Folgekosten, die sich aus der Weiterverarbeitung dieser Daten ergeben.
12.3 Von Satz und Service gelieferte Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen und Beanstandungen innerhalb einer Woche zu melden, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Mängeln wird für schnellstmöglichen Ersatz bzw. entsprechende Mängelbehebung gesorgt. Aufträge, bei denen Dritte involviert sind, müssen im Wiederholungsfall zwingend über die gleichen Kanäle abgewickelt werden.
12.4 Aufgrund der Komplexität aller Softwareapplikationen sind versteckte Mängel möglich. Websites oder speziell programmierte Web-Lösungen können zum Zeitpunkt der Aufschaltung nur hinsichtlich der Standard-Funktionen und anhand des tatsächlich vorhandenen Inhalts auf einwandfreien Betrieb überprüft werden.
12.5 Internet-Kunden erklären sich einverstanden, die Funktionalität der Software innerhalb von drei Monaten ab Aufschaltung vollständig zu überprüfen.
12.6 Internet-Kunden sind angehalten, die Sites vereinbarungsgemäss zu nutzen. Unsachgemässe Handhabung kann zu Fehlern führen, für die Satz und Service keine Haftung übernimmt.
 
13. Gewährleistung, Haftung, Haftungsbeschränkung
13.1 Satz und Service gewährt auf alle programmierten Lösungen eine Funktionsgarantie von 12 Monaten.
13.2 Eine über den Auftragswert (ausgenommen Auftragsbestandteile Dritter) hinausgehende Haftung für direkten oder indirekten Schaden aus Mängeln des Vertragsgegenstandes wird von Satz und Service ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt für alle Ansprüche und umfasst auch Schäden, die von Hilfspersonen verursacht wurden.
13.3 Satz und Service haftet nicht für Betriebsunterbrüche des Hosters oder durch Hacker verursachte Störungen.
13.4 Satz und Service lehnt jede Haftung für Folgeschäden ab, die durch den Ausfall einer Website oder eines Shops entstehen können.
13.5 Bei Datenverlust im Falle eines Servercrashes des Hosters kann Satz und Service keine Haftung übernehmen. Ein allfälliger Mehraufwand für die Restauration der Website wird getrennt in Rechnung gestellt.
13.6  Satz und Service kann grundsätzlich nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Auftrags oder für die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins haftbar gemacht werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verträge, die eine Konventionalstrafe ausdrücklich vorsehen.

14. Datenschutz
14.1 Satz und Service verpflichtet sich, kundenbezogene Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben.
 
15. Datenhandling, Datensicherung, Aufbewahrungspflicht
15.1 Satz und Service garantiert bei Webprojekten und Druckvorstufenaufträgen die Datensicherung für 12 Monate. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist freiwillig bzw. bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit Festlegung einer jährlichen Datensicherungsgebühr.
15.2 Original- und Sicherungsdateien werden generell über einen Binärvergleich abgeglichen und kontrolliert. Satz und Service haftet nicht für Datenverlust, der aufgrund von Harddisk-Crashes, Backup-Störungen oder fehlerhafter Sicherungsdatenträger entsteht.
15.3 Bei Fotoaufträgen werden die Kamera-Rohdaten grundsätzlich nicht gespeichert. Satz und Service wird durch Aushändigung der fertigen Bilddaten auf einem geeigneten Datenträger wie CD oder DVD, in zweifacher Ausführung, von jeder Aufbewahrungspflicht befreit. Der Kunde ist verpflichtet, die Datenträger und Daten innerhalb eines Monats auf einwandfreie Funktion und Unversehrtheit der Daten zu überprüfen. Ohne schriftliche Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Bilddaten als einwandfrei und akzeptiert.
15.4 Aufgrund der Datenflut behält sich Satz und Service das Recht vor, an den Kunden ausgehändigte Auftragsdaten jederzeit, stillschweigend zu löschen, wenn dies aus Gründen der Organisation und zur Wahrung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
15.5 Bei allen Webapplikationen und Websites ist der Kunde durch ein regelmässiges Backup grundsätzlich für die Sicherung der selbst erstellten Daten verantwortlich. Satz und Service lehnt hier jede Haftung ab.
15.6 Für alle Website-Inhalte wie Bilder, Texte, Dokumente, Namen und Links ist ausnahmslos der Kunde verantwortlich. Satz und Service kann für Rechts- und Copyright-Verletzungen nicht haftbar gemacht werden.
15.7 Projektdaten, inkl. aller Zwischenstadien, sind Eigentum von Satz und Service und werden nicht an den Kunden ausgehändigt. Dazu zählen vor allem die Dateien grafischer Anwenderprogramme. Satz und Service händigt bei Drucksachen auf Wunsch die Druckdaten in Form eines hochauflösenden PDFs aus und bei Websites die HTML-Seiten. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
15.8 Bei einem Agenturwechsel besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Erstellungsdateien käuflich zu erwerben.
15.9 Für die Sicherheit, der von Kunden an uns übermittelten Daten ergreift Satz und Service die üblichen technischen Vorkehrungen und schützt Server und Datenbanken vor dem Zugriff Dritter, soweit dies technisch möglich ist. Für Übertragungsfehler und Leitungsunterbrüche kann Satz und Service keine Verantwortung übernehmen.
15.10 Aufgrund des raschen Wandels der grafischen Branche ist es ohne permanente Überführung der Daten in eine neuere Programmversion oft nicht mehr möglich, bestehende Daten zu nutzen. Wird eine ständige Aktualisierung der Erstellungsdaten gewünscht, wird eine jährliche Datenbewirtschaftungsgebühr erhoben.
 
16. Gerichtsstand, Rechtsgrundlage     
16.1 Für alle Verträge gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.
16.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer AGB-Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten Zweck so weit als möglich entspricht. Gleiches gilt auch für mögliche Vertragslücken.
 
 
Satz und Service, Stuttgart – Diese AGB gelten seit dem 1.4. 2008.

 

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Zuletzt aktualisiert am 14. 1. 2014